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Unsere Kunden melden sich immer öfters wegen der Angst , dass ihre Klimaanlagen nicht mehr betrieben werden dürfen. Viele Elektro- und Sanitärmonteure und Händler erzählen über die neue F- Gas – Verordnung, verbreiten Halbwahrheiten, schüren Angst oder verweigern Reparaturen von DIAMANT Heiz und Klimasysteme. Was ist dran an diesen Aussagen? Wir klären auf.

Eines vorweg: Alle DIAMANT Heiz und Klimasysteme können weiter betrieben werden. DIAMANT Servicetechniker haben die Lösungen für Ihre DIAMANT Wintergartenheizung oder Klimaanlage. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an uns sollten Sie unsicher sein was dieses Thema betrifft.

Was ist dran an der neuen Kältemittelverordnung?

Seit 1.1.2015 steht auf dem Amtsblatt der Europäischen Union VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 alle Vorgaben und Richtlinien dazu.

Seit 1.1.2015 darf KEIN Kältemittel R22 laut EG Verordnung 2037/2000 aufgrund seiner schädigenden Wirkung auf die Ozonschicht mehr eingesetzt werden. Die Benutzer dürfen jedoch Ihre Anlagen weiter wie die Jahre davor betreiben, solange kein Defekt im Kältemittelkreislauf eintritt. Das Kältemittel R22 darf jedoch bei Service, Reparaturen oder Leckagen nicht mehr nachgefüllt werden. DIAMANT hat hier bereits die Lösung für Sie:

Die DIAMANT Service- und Wartungstechniker können das alte Kältemittel R22 auf R422A oder R417A bei Ihrer jährlichen Wartung umstellen. Bei Leckagen oder Servicearbeiten bei Wartungskunden erfolgt dies seit Jahren automatisch. Dies betrifft nur die DIAMANT Wintergartenheizung oder Klimaanlagen welche vor 2002 eingebaut wurden. DIAMANT garantiert somit für die weitere Funktion Ihrer DIAMANT Anlage. Somit müssen Sie nicht mit einer gesetzlichen Stilllegung rechnen. Zweite Neuerung: Laut der F – Gas – Verordnung müssen stufenweise mehr umweltfreundliche Kältemittel (Senkung des GWP – Global Warming  Potentials) eingesetzt werden. Dies führt dazu , dass sich vorhandene Kältemittel verknappen und sich die Preise der vorhandenen Kältemittel deutlich erhöhen werden. Jeder Kältefachbetrieb erhält eine festgelegte gesetzliche Menge von allen Kältemitteln im Jahr 2018 von den Lieferanten. Alle anderen Handwerksbetriebe oder Baumärkte sind davon ausgeschlossen. Somit sollte man sich auch nur an Fachbetriebe der Kältebranche oder besser bei DIAMANT melden.

Wie geht es die nächsten Jahre weiter?

Bei Neuanlagen für einzelne Räume (MONO Splitanlagen) oder für mehrere Räume bis zu fünf Zimmer mit einer Ausseneinheit (MULTI) bis 12 kW gibt es das Kältemittel R32. Somit hat man für die nächsten Jahre die gesetzlichen Bestimmungen übertroffen und garantierte  Sicherheit die nächsten Jahre. Bei DIAMANT ist das seit 2018 Standard. ACHTUNG: Für das Kältemittel R410A gibt es momentan Stand Juli 2018 keinen Ersatzkältemittel. Deshalb können DIAMANT Anlagen ab 2002 bis 2017 mit einem Ersatzkältemittel  nachträglich umgerüstet werden!

Bei Großanlagen VRF (mehr als 12 kW oder mehr als 5 Innengeräte) wird das Kältemittel R410A weiter Anwendung finden. Vom Gesetzgeber ist dies bis 2025 erlaubt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es mit Sicherheit ein Ersatzkältemittel für R410 A geben.

Haben Sie noch Fragen? dazu

Unsere DIAMANT Servicetechniker beraten Sie gerne bei den jährlichen Wartungen über Veränderungen oder Ersatzkältemittel in der Zukunft oder bieten Lösungsvorschläge an.

Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns...

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Kontakt

+49 7183 9288-0

/ DIAMANT Zentrale

info@diamant-klimasysteme.com

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