Rund um das R32 Kältemittel kursieren derzeit viele Aussagen. Besonders häufig fällt der Satz: „R32 wird verboten.“ So einfach ist es jedoch nicht. Die neue EU-F-Gase-Verordnung verbietet R32 nicht pauschal. Sie legt stattdessen Fristen fest. Ab diesen Zeitpunkten gilt für bestimmte neue Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln ein Vermarktungsverbot. Für DIAMANT sind dabei vor allem Luft-Luft-Wärmepumpen relevant, die Wohnräume heizen und kühlen.
Für bestehende Anlagen bedeutet das nicht das Aus. Beim Neukauf lohnt sich trotzdem ein genauer Blick. Denn das verwendete Kältemittel beeinflusst nicht nur die Zukunftssicherheit, sondern auch die Umweltwirkung der Anlage.
Warum R32 unter Druck gerät
R32 gehört zu den fluorierten Kältemitteln. Solche Stoffe können das Klima stärker belasten als natürliche Kältemittel, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Deshalb verschärft die EU die Grenzwerte Schritt für Schritt.
Dabei spielt der GWP-Wert eine Rolle. Er beschreibt, wie stark ein Kältemittel im Vergleich zu CO₂ zum Treibhauseffekt beiträgt. Je höher der Wert, desto größer ist die Klimawirkung. Hier zeigt sich ein wichtiger Unterschied zwischen R32 und natürlichen Kältemitteln wie R290.
Welche Regeln gelten für Luft-Luft-Wärmepumpen?
Für Luft-Luft-Split-Systeme bis 12 kW gilt ab 2029 eine GWP-Grenze von 150. R32 überschreitet diesen Wert. Ab diesem Zeitpunkt gilt deshalb für neue Geräte dieser Leistungsklasse mit R32 ein Vermarktungsverbot. Ab 2035 gilt für neue Split-Systeme bis 12 kW ein Verbot fluorierter Kältemittel. Für größere Anlagen gelten andere Fristen.
Die Regeln betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte. Ein Hersteller oder Händler bringt ein Gerät in Verkehr, sobald er es erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Dazu zählen etwa die Übergabe an einen Händler oder die Einlagerung für den europäischen Markt.
Ein Gerät kam bereits vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig auf den Markt. Verkauf, Einbau und Betrieb bleiben auch danach möglich. Ein Stichtag beendet den Einbau von R32-Anlagen daher nicht automatisch.
Was gilt für bestehende R32-Anlagen?
Bestehende Luft-Luft-Wärmepumpen mit R32 Kältemittel dürfen weiter betrieben, gewartet und repariert werden. DIAMANT betreut diese Anlagen weiterhin und übernimmt die nötigen Wartungsarbeiten wie gewohnt.
Ein Austausch ist allein wegen des Kältemittels nicht erforderlich. Wer bereits eine funktionierende R32-Anlage besitzt, kann sie also weiter nutzen.
R32 oder R290: Wo liegt der Unterschied?
R32 ist ein fluoriertes Kältemittel. R290 ist Propan und zählt zu den natürlichen Kältemitteln. Der zentrale Unterschied liegt in der Klimawirkung. R290 hat ein sehr geringes Treibhauspotenzial und passt deshalb besser zu den langfristigen Klimazielen und den neuen EU-Vorgaben.
R290 stellt allerdings andere Anforderungen an die Technik. Da Propan brennbar ist, brauchen die Geräte passende Sicherheitskonzepte. Hersteller berücksichtigen diese Anforderungen bereits bei der Entwicklung moderner Anlagen.
Für Käufer zählt deshalb nicht nur die Frage R32 oder R290. Entscheidend ist, welche Technik zum Gebäude passt und welche Lösung langfristig sinnvoll bleibt.
R32
- fluoriertes Kältemittel
- höheres Treibhauspotenzial
- heute noch im Einsatz
- für neue Anlagen langfristig weniger zukunftssicher
R290
- natürliches Kältemittel
- sehr geringes Treibhauspotenzial
- klimafreundlicher
- für neue Anlagen langfristig sinnvoller
Warum R290 bei einer neuen Anlage sinnvoll ist
Nur weil R32 heute noch eingesetzt werden darf, ist es nicht automatisch die beste Wahl für eine neue Anlage. Wer heute in eine Klimaanlage oder Luft-Luft-Wärmepumpe investiert, plant für viele Jahre. Deshalb spielen neben Preis, Leistung und Komfort auch die Umweltwirkung und die zukünftigen Vorgaben eine wichtige Rolle.
R290 verursacht bei einem möglichen Austritt eine deutlich geringere Klimabelastung als fluorierte Kältemittel wie R32. Gleichzeitig entspricht es bereits heute der Richtung, in die sich die EU-Regeln entwickeln.
Für eine neue Anlage spricht deshalb viel dafür, R290 zu bevorzugen, wenn eine technisch passende Lösung verfügbar ist. So entsteht eine Anlage, die nicht nur langfristig sinnvoll, sondern auch umweltfreundlicher ist. DIAMANT prüft bei der Planung, welche Lösung zum Gebäude, zur gewünschten Leistung und zum Einsatzbereich passt.
Kältemittel und Förderung gehören zusammen
Auch bei der Förderung gewinnen natürliche Kältemittel an Bedeutung. Wer eine neue Luft-Luft-Wärmepumpe plant, betrachtet deshalb am besten Technik, Kältemittel und Förderung gemeinsam.
Wie sich die Wärmepumpe Förderung 2027 entwickelt, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur KfW Förderung. Dort erfahren Sie auch, welche Änderungen auf Eigentümer zukommen.