Wer eine Wärmepumpe plant, stößt schnell auf viele Zahlen, Förderregeln und Stichtage. Die wichtigste Botschaft bleibt trotzdem einfach: Die KfW Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen, sinkt ab 2027 aber Schritt für Schritt.
Ab Februar 2027 ändern sich mehrere Werte gleichzeitig. Die maximal förderfähigen Kosten werden geringer und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt. Auch der Produktionsstandort der Wärmepumpe gewinnt durch den neuen Wertschöpfungsbonus an Bedeutung.
Für Eigentümer spielt deshalb nicht mehr nur die Wahl der passenden Anlage eine Rolle. Auch der Zeitpunkt der Planung kann die mögliche Fördersumme spürbar verändern.
Die Wärmepumpe Förderung 2026 erklären wir in unserem Beitrag „KfW Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt handeln und Geld sichern!“. In diesem Artikel schauen wir auf die nächste Stufe und zeigen, was sich ab 2027 ändert und welche Folgen das für Ihre Planung hat.
Was ändert sich bei der Wärmepumpe Förderung 2027?
Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe weiterhin mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation und Art der alten Heizung kommen weitere Boni hinzu.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt jedoch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit. Aktuell gelten maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten. Ab Februar 2027 sind es noch 27.250 Euro und ab August 2027 nur noch 26.500 Euro. Danach reduziert sich der Betrag alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Damit sinkt nicht nur ein einzelner Bonus. Gleichzeitig fällt auch die Summe, die als Grundlage für die Förderung dient. Das reduziert den möglichen Zuschuss direkt.
Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen in der aktuellen Förderung. Deshalb gewinnen die übrigen Förderbausteine und ihr zeitlicher Verlauf an Bedeutung.
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird geringer
Wer selbst in seinem Haus oder seiner Wohnung lebt und eine alte Heizung ersetzt, kann zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Dazu zählen zum Beispiel alte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen. Bei Gas- und Biomasseheizungen gelten zusätzliche Altersgrenzen.
Bis Ende Januar 2027 liegt der Bonus bei 16 Prozent. Ab Februar sinkt er auf 12 Prozent, im August auf 8 Prozent und ab Februar 2028 auf 4 Prozent. Ab August 2028 entfällt dieser Bonus ganz.
Damit greifen ab 2027 zwei Kürzungen gleichzeitig: Die förderfähigen Kosten sinken und zur gleichen Zeit wird auch der Klimageschwindigkeitsbonus kleiner. Genau deshalb kann schon ein Unterschied von wenigen Monaten die Fördersumme deutlich verändern.
Ein Beispiel aus der Praxis: Familie Vogt wartet mit dem Antrag
Familie Vogt kennen Sie vielleicht schon aus unserem Artikel zur Wärmepumpen-Förderung 2026. Die Familie lebt in einer Dachgeschosswohnung und plant eine förderfähige Wärmepumpe.
Für unser Beispiel gehen wir davon aus, dass Familie Vogt die Voraussetzungen für 30 Prozent Grundförderung und den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt.
Stellt die Familie den Antrag bis Ende Januar 2027, gelten noch 28.000 Euro förderfähige Kosten. Daraus ergeben sich maximal 8.400 Euro Grundförderung und 4.480 Euro Klimageschwindigkeitsbonus. Zusammen sind damit 12.880 Euro Förderung möglich.
Wartet Familie Vogt bis Februar 2027, sinken die förderfähigen Kosten auf 27.250 Euro. Gleichzeitig fällt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent, sodass die mögliche Förderung nur noch 11.445 Euro beträgt.
Allein durch diesen einen Stichtag entsteht damit ein Unterschied von 1.435 Euro.
Wartet die Familie sogar bis August 2027, sind nur noch 26.500 Euro förderfähig und der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 8 Prozent. Insgesamt bleiben dann rund 10.070 Euro Förderung.
Im Vergleich zu einem Antrag bis Ende Januar 2027 sind das bereits 2.810 Euro weniger. Das Beispiel zeigt deshalb sehr deutlich, warum der richtige Zeitpunkt bei einer ohnehin geplanten Wärmepumpe eine wichtige Rolle spielt.
Neu ab 2027: Der Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen
Nach aktuellem Stand soll im ersten Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus starten. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 Prozent.
Für Wärmepumpen aus der EU und ihren assoziierten Märkten kommen weitere 15 Prozent Wertschöpfungsbonus hinzu. Damit bleiben für passende Anlagen insgesamt 30 Prozent Förderung möglich.
Für Käufer zählt künftig also nicht nur die Technik der Wärmepumpe, sondern auch deren Herkunft. Der Produktionsstandort kann dadurch direkten Einfluss auf die mögliche Förderung haben.
Genau hier hilft eine gute Planung. DIAMANT arbeitet mit Daikin und achtet bei der Auswahl darauf, welche Geräte die Voraussetzungen für den Wertschöpfungsbonus erfüllen. So lässt sich eine Lösung finden, die zum Gebäude passt und gleichzeitig die möglichen Fördervorteile berücksichtigt.
Auch das Kältemittel spielt bei der Planung einer Wärmepumpe eine wichtige Rolle. Rund um R32 und R290 gibt es derzeit viele Missverständnisse. Was wirklich gilt, erklären wir in unserem separaten Beitrag zu R32 und R290. Dort erfahren Sie zudem, warum R32 nicht einfach „verboten“ wird.
Welche weiteren Boni sind möglich?
Neben der Grundförderung gibt es weitere Zuschüsse, die sich je nach persönlicher Situation ergänzen lassen. Dazu gehört der bereits genannte Klimageschwindigkeitsbonus. Zusätzlich erhalten Haushalte mit einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen einen Einkommensbonus.
Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro beträgt dieser Bonus 40 Prozent. Bis 40.000 Euro sind 30 Prozent möglich, bis 50.000 Euro noch 10 Prozent.
Leben minderjährige Kinder im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Mehrere Förderbausteine lassen sich miteinander kombinieren. In vielen Fällen liegt die Förderung bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen kann sie auf bis zu 80 Prozent steigen.
Welche Förderung am Ende greift, hängt deshalb immer vom einzelnen Vorhaben, dem Einkommen und der jeweiligen Ausgangssituation ab.
KfW Förderung Wärmepumpe: Wann den Antrag stellen?
Die Förderung gehört von Anfang an in die Planung. Vor dem Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Diese erstellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte.
Zusätzlich brauchen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer Bedingung zur KfW-Förderzusage. Der Antrag erfolgt vor Beginn der Arbeiten.
Nach der Zusage bleibt die Fördersumme reserviert und für die Umsetzung stehen in der Regel 36 Monate zur Verfügung.
Ab 2027 gewinnt der Zeitpunkt noch mehr an Bedeutung. Liegt Ihr Antrag kurz vor einem neuen Stichtag, kann schon ein kleiner Zeitunterschied entscheidend sein. Dieser bestimmt, welche Förderstufe für Ihr Vorhaben gilt.
Jetzt Förderung prüfen und Wärmepumpe planen
Die Wärmepumpe Förderung 2027 bleibt attraktiv, auch wenn einige Förderbausteine Schritt für Schritt sinken.
Wer seine Anlage früh plant, kann Technik, Förderung und Fristen besser aufeinander abstimmen. DIAMANT begleitet Sie bei der Auswahl der passenden Wärmepumpe und bezieht die Förderung direkt in die Planung ein.
So entsteht von Anfang an eine Lösung, die technisch passt, wirtschaftlich sinnvoll ist und die verfügbaren Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzt.
Planen Sie den Austausch Ihrer Heizung? Dann lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen, bevor die nächste Förderstufe sinkt.