Gerade im Hochsommer erscheint der nachträgliche Einbau einer Klimaanlage vielen Wohnungseigentümern als ideale Lösung. Welche rechtlichen Aspekte es hier insbesondere in Abstimmung mit einer Hausgemeinschaft zu beachten gilt, zeigen die Erfahrungen eines DIAMANT Kunden beim Einbau eines Klimageräts ohne Außeneinheit.
Einbau einer Klimaanlage in eine Eigentumswohnung – das solltest Du wissen
Insbesondere Eigentümer von Dachgeschosswohnungen kennen das Problem: Durch die jährliche Sommerhitze verwandeln sich die eigenen vier Wände regelmäßig in einen Backofen. Abhilfe schaffen mit wenig Aufwand zwar mobile Klimageräte, bei denen die Abluft mit Hilfe eines Schlauchs aus dem offenen Fenster einfach ins Freie geleitet werden kann. Allerdings sind diese Klimageräte wahre Stromfresser. Wer daher überlegt, eine Klimaanlage einbauen zu lassen, muss sich zunächst mit den Miteigentümern des Hauses absprechen. Eine bauliche Veränderung am Gebäude ist nämlich grundsätzlich an die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gebunden. Im Wesentlichen kommt es darauf an, wo die Klimaanlage genau installiert wird und ob die anderen Eigentümer durch diese beeinträchtigt werden.
DIAMANT Kundenbeispiel: Probleme mit der Eigentümergemeinschaft
Ein ähnliche Erfahrung machte unser DIAMANT Kunde aus Stuttgart, der im Sommer in seiner Dachwohnung mit Raumtemperaturen von teils über 35 Grad zu kämpfen hatte.
Logische Lösung: Der Einbau einer Klimaanlage – in diesem Fall eine Splitklimaanlage für das Dachgeschoss. Nach Abschluss von Beratung und Planung fragte der Kunde die Eigentümergemeinschaft nach ihrer Zustimmung. Diese wurde jedoch abgelehnt, da für die Anlage eine Außeneinheit oder ein Kabelkanal an der Fassade des Hauses hätte angebracht werden müssen. Vorhaben gescheitert – und nun?
MONOsplit Klimaanlage ohne Außengerät
Wir von DIAMANT schlugen unserem Kunden als Alternative die Installation einer MONOsplit Klimaanlage ohne Außgerät vor. Hierfür ist zwar ein Wanddurchbruch mit einem Durchmesser von 162 mm nötig, was die Hausgemeinschaft jedoch nicht störte. Die Löcher in der Wand wurden mit Metallkappen verschlossen, die sich nur während des Betriebs der Anlage zum Einsaugen bzw. Herausblasen der Luft öffnen. Innen- und Außeneinheit des Klimageräts sind also kompakt in einem Gehäuse verbaut. Die Anlage funktioniert tadellos und ist selbst nachts dank der Schlafmodus-Einstellung kaum hörbar – ein voller Erfolg!
Was müssen Wohnungseigentümer beachten?
Diese rechtlichen Vorschriften solltest Du als Wohnungseigentümer kennen, wenn Du den Einbau einer Klimaanlage für zuhause planst:
- Das Anbringen einer Klimaanlage an der Hausfassade gilt als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums und ist somit genehmigungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft.
- Das Gleiche gilt, wenn die Klimaanlage nachweislich Nachteile für die anderen Eigentümer mit sich bringt.
- Wird die Klimaanlage nur im Bereich Deines Sondereigentums installiert, ist keine Zustimmung der Miteigentümer erforderlich.
- Der geltende Lärmemissionsrichtwert muss beachtet werden.
- Warte vor dem Einbau der Klimaanlage die Zustimmung der Miteigentümer ab – andernfalls können diese den Rückbau der Anlage verlangen.
Vorteile der MONOsplit Klimagerät ohne Außeneinheit
- Kann sowohl bei Fachwerkhäusern als auch bei denkmalgeschützten Häusern und bei städtischen Auflagen montiert werden und ist somit eine Klimaanlage ohne Ausseneinheit Genehmigung.
- Nutzbar zum Heizen und Kühlen mit Energieeffizienzklasse A+, z.B. in Räumen, die nicht an die Zentralheizung angeschlossen werden können.
- Kein Kondensat mehr auf, da dieses direkt über ein Wasserröhrchen abgeführt wird.
- Steuerung durch Fernbedienung oder direkt an der Inneneinheit
Für wen macht eine Klimaanlage ohne Außengerät Sinn?
Ein MONOsplit Klimagerät ohne Außeneinheit lohnt sich für Wohnungseigentümer, die aufgrund von starker Hitzebelastung in den Sommermonaten nachträglich eine Klimaanlage einbauen lassen möchten. Genauso sinnvoll ist die Installation für alle, die sich mit dem hohen Stromverbrauch und der Kondensatproduktion durch mobile Klimageräte nicht abfinden wollen. Das kompetente Team von DIAMANT berät Dich gerne bei einem Vor-Ort-Termin und unterstützt Dich bei Planung und Umsetzung Deiner Ideen.
Fazit
Für den nachträglichen Einbau einer Klimaanlage in eine Eigentumswohnung ist die Zustimmung der Miteigentümer unbedingt erforderlich. Eine Lösung kann hier ein Klimagerät ohne Außeneinheit sein, da dieses keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum notwendig macht.