Wenn Sie noch im Jahr 2022 den Antrag für eine BAFA-Förderung Ihrer Luft-Luft Wärmepumpe stellen, kann sich das finanziell lohnen. Ab dem 01.01.2023 werden die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert, sodass förderfähige Wärmepumpen bestimmte neue technische Anforderungen erfüllen müssen. Hierzu zählen u.a. die Messung und Visualisierung von Energieverbrauch und erzeugter Wärmemenge sowie die Bereitstellung einer netzdienlichen Schnittstelle. Diese Anforderungen können die Hersteller zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllen. Nach aktuellem technischem Stand sind BAFA-Förderungen ab 01.01.2023 nicht möglich. Die neuen Anforderungen müssen im Rahmen der Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden. Für alle Anträge, die bis zum 31.12.2022 eingereicht werden, gelten die aktuellen Anforderungen – eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Umsetzen können Sie Ihr Bauvorhaben sofort nach Antragstellung oder innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung.